Für alle im Apartment wohnenden Personen gelten grundsätzliche Regeln, Auflagen und Pflichten. Gäste sollten bei der Ankunft einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Der Eigentümer ist gesetzlich verpflichtet, alle Gäste auf dem nationalen Portal – eVisitor – zu registrieren.
Zu diesem Zweck sind Unternehmen, die im Namen ihrer Mitarbeiter Reservierungen vornehmen, für die Richtigkeit der Daten verantwortlich. Alle Personen, die im Apartment-40 untergebracht werden, werden gebeten, alle Verpflichtungen zu akzeptieren, bevor sie die Reservierung bestätigen.
Der Gast ist verpflichtet, sorgfältig auf seine in der Wohnung zurückgelassenen Sachen und Wertsachen aufzupassen. Der Gastgeber ist nicht für ihr eventuelles Verschwinden verantwortlich. Wenn Sie die Wohnung täglich verlassen, schließen Sie die Haustür ab und schließen Sie alle Fenster. Sämtliche Beleuchtung und andere elektrische Geräte, einschließlich Klimaanlage oder Heizung, sollten ausgeschaltet sein, wenn Sie sich nicht in der Wohnung aufhalten.
Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, den Gastgeber über eventuelle Schäden zu informieren. Sofern der Schaden durch ein Verschulden des Gastes verursacht wurde, ist der Gast verpflichtet, den Schaden vor der Abreise zu ersetzen. Gäste zahlen keine Vorauszahlung für eventuelle Schäden.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung hat der Gastgeber das Recht, die Beherbergungsleistung zu stornieren. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung der bereits in Anspruch genommenen Übernachtungstage. Wir bitten die Gäste, die Hausordnung in vollem Umfang zu respektieren.
Apartment-40, d. h. der Eigentümer, übernimmt keine Verantwortung für eventuelle rechtswidrige oder kriminelle Aktivitäten und Handlungen von Unterkunftsnutzern.
Für verlorene Schlüssel berechnet der Eigentümer den Gästen 50,00 €.